Die VDH - Prüfungen    
 


Die Prüfungsordnung (PO) des VDH ist für alle Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft für Zuchtvereine (AZG) und Gebrauchshundeverbände bindend, d.h., egal ob Schäferhund, Pudel, Terrier oder Mischling. Für jeden Teilnehmer gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen.

Vor der Teilnahme an einer Schutzhunde- (SchH A, SchH 1-3) oder Fährtenhundprüfung (FH 1 - 2) die erfolgreiche Ablegung der Begleithundeprüfung (BH) zwingend notwendig.

Für die einzelnen Prüfungsstufen gelten unterschiedliche Zulassungsmindestalter, die im folgenden bei den Prüfungsstufen, die hier nur grob skizziert sind, vermerkt sind.

Begleithundeprüfung (BH)

Zulassungsalter: 12 Monate

Leinenführigkeit
Mit durchhängender Leine, Hund links in Kniehöhe, sind verschiedene Gangarten (normal - schnell - langsam), 90° Winkel nach Rechts und Links sowie Kehrtwendungen, Grundstellungen (GS) (Hund setzt sich beim Halten möglichst schnell links neben seinen Hundeführer ohne Hörzeichen hin) darzustellen. Außerdem muß durch eine Gruppe sich frei bewegender Menschen gegangen werden und in dieser mindestens einmal die GS eingenommen werden.

Freifolge
Wie Leinenführigkeit jedoch mit abgeleinten Hund. Während der Freifolge werden zudem mindestens 2 Schuß aus einer Schreckschußpistole aus mindestens 15 Schritten Entfernung zur Überprüfung der Geräuschfestigkeit abgegeben.

Sitz aus der Bewegung
Auf einer geraden Strecke wird im normal Schritt der Hund mit "Sitz" zum sitzen veranlaßt, während der HF ohne seinen Gang zu unterbrechen ca. 30 Schritte weitergeht und sich dann umdreht. Nach ca. 30 Sekunden geht der HF wieder zu seinem Hund zurück und holt ihn ab.

Platz aus der Bewegung + Herankommen
Analog dem Kommando "Sitz" wird der Hund diesmal mit "Platz" zum hinlegen veranlaßt. Statt dem anschließenden Abholen, wird der Hund mit "Hier" zum HF gerufen.

Ablegen unter Ablenkung
Während ein 2. Hundeführer die vorstehenden Aufgaben absolviert, liegt der Hund unangeleint an der Seite ab. Der HF steht währendessen ca. 30 Schritt entfernt mit dem Rücken zum Hund.

Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf einem normalen Gehweg / Straße geht der HF mit angeleinten Hund. Ein Jogger (Auftragsperson) sowie ein dicht mit Klingelzeichen vorbeifahrender Radfahrer schneiden den Weg. Zuletzt wird eine Person mit Handschlag begrüßt. Gegenüber den Personen und Verkehr muß sich der Hund gleichgültig verhalten.

Verhalten unter erschwerten Bedingungen
In stärkeren Passantenverkehr muß der HF zweimal halten, der Hund muß sich einmal setzen und einmal auf Kommando legen. Der Hund hat sich auch trotz zusätzlichen ungewöhnlichen Geräuschen (z.B. Zug o.ä.) ruhig zu verhalten.

Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint alleingelassenen Hunde, Verhalten gegenüber Tieren
Der Hund wird an einen Zaun, Mauerring o.ä. angebunden und vom HF kurzfristig allein gelassen (Situation z.B. beim Einkaufen; HF muß außer Sicht gehen). Ein zweiter Hund wird vorbeigeführt. Der alleingelassene Hund soll sich die gesamte Zeit ruhig verhalten und darf nicht aggressiv auf den anderen Hund reagieren.

Schutzhund A (SchH A)

Zulassungsalter: 18 Monate

Die SchH A-Prüfung ist in der Unterordnung und Schutzdiens identisch mit der SchH 1-Prüfung. Der Unterschied der SchH A- Prüfung zur SchH 1-Prüfung ist lediglich der Wegfall der Fährtenarbeit bei der SchH A-Prüfung.

Schutzhund 1 (SchH 1)

Zulassungsalter: 18 Monate

Fährte
Der Hund muß eine ca. 350 - 400 Schritt lange, ca. 20 Minuten alte Fährte des HF nach 2 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).

Unterordnung
Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Platz aus der Bewegung und Ablegen unter Ablenkung analog der BH-Prüfung. Zusätzlich muß noch ein Bringholz auf ebener Erde sowie nach einem Hin- und Rücksprung über eine 1m hohe Hürde apportiert werden. Außerdem wird der Hund nach einigen normalen Schritten "Voraus" geschickt während der HF stehen bleibt. Auf Kommando "Platz" hat sich der Hund hinzulegen.

Schutzdienst
Im Schutzdienst soll die Belastbarkeit, Selbstsicherheit, Nervenfestigkeit, ausgeglichene Triebveranlagung, natürliches Aggressionsverhalten soei die Führigkeit des Hundes überprüft werden. Dabei werden im Schutzdienst drei Phasen unterschieden: Die Streife (umrunden von Verstecken) und Stellübungen (verbellen des gefundenen Schutzdiensthelfers), die Kampfhandlungen (Verteidigungsbereitschaft wenn der Schutzdiensthelfer angreift, Belastungsfährigkeit, Ablassen vom Schutzdiensthelfer und Bewachung) und die Führigkeit mit optimaler Führer-Hund- Beziehung (gehorsam in allen Phasen des Schutzdienstes gegenüber dem HF).

Schutzhund 2 (SchH 2)

Zulassungsalter: 19 Monate

Fährte
Der Hund muß eine ca. 600 Schritt lange, ca. 30 Minuten alte Fremd-Fährte nach 2 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).

Unterordnung
Zusätzlich zur SchH 1-Prüfung muß noch ein Bringholz nach einem Hin- und Rücksprung über eine ca. 1.80 hohe Kletterwand apportiert werden.

Schutzdienst
ähnlich SchH 1-Prüfung

Schutzhund 3 (SchH 3)

Zulassungsalter: 20 Monate

Fährte
Der Hund muß eine ca. 800 Schritt lange, ca. 60 Minuten alte Fremd-Fährte nach 3 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren).

Unterordnung
Im Unterschied zur SchH 2-Prüfung entfällt die Leinenführigkeit. Außerdem muß der Hund auf Kommando "Steh" aus der Bewegung (einmal normaler Schritt, einmal aus dem Laufschritt) stehenbleiben.

Schutzdienst
ähnlich SchH 1-Prüfung


Fährtenhundprüfung 1 (FH 1)

Zulassungsalter 16 Monate

Der Hund muß eine ca. 1000 - 1400 Schritt lange, ca. 180 Minuten alte Fremd-Fährte mit einer 150 Minuten alten kreuzenden Verleitungsfährte nach 4 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren). Die Fährte muß auf unterschiedlichen Geländearten gelegt sein.

Fährtenhundprüfung 2 (FH 2)

Zulassungsalter 20 Monate

Der Hund muß eine ca. 2000 Schritt lange, ca. 180 Minuten alte Fremd-Fährte mit einer 30 Minuten alten kreuzenden Verleitungsfährte nach 7 Gegenständen absuchen, die er dem HF anzeigen muß (entweder durch verharren vor den Gegenständen (sitzend, liegend, stehend) oder durch apportieren). Die Fährte muß auf unterschiedlichen Geländearten gelegt sein. Zulassungsvoraussetzung ist eine bestandene FH 1-Prüfung.

Ausdauerprüfung (AD)

Zulassungsalter 16 Monate

Der Hund muß 20 km angeleint rechts neben dem Fahrrad in einem Tempo von 12 bis 15 km/h herlaufen. Dabei sind zwei Pausen (15 Minuten nach ca. 8 km, 20 Minuten nach 15 km) zwingend vorgeschrieben.

Der Hund darf während der gesamten Zeit keine gravierenden Ermüdungserscheinungen zeigen oder z.B. unter wundgelaufenen Pfoten (mangels vorherigem ausreichendem Training) leiden.

Nach einer ca. 15 Minütigen Pause nach Beendigung des Laufens, wird analog der BH-Prüfung die Übung Freifolge auf dem Übungsplatz gezeigt (allerdings ohne Abgabe von Schüssen).

Wachhundprüfung (WH)

Zulassungsalter 12 Monate

Der Hund muß neben den Unterordnungsübungen Leinführigkeit, Freifolge, Ablegen in Verbindung mit Herankommen, Sitz aus der Bewegung und Ablegen unter Ablenkung (s. BH-Prüfung) einen Gegenstand auf Kommando holen, einen Gegenstand auf Kommando bewachen, einen Helfer, der sich dem Gelände nähert verbellen sowie seinen HF in einer Gruppe Menschen 'finden'.

Rettungshund-Tauglichkeitsprüfung (RTP)

Zulassungsalter: 14 Monate

Konditionsprüfung
Entweder eine bestandene AD-Prüfung oder Nachweis über eine Prüfung mit 10 km Traben in maximal 70 Minuten.

Fährte
Der Hund muß auf einer ca. 600 - 700 Schritt langen, mindestens 30 Minuten alten Fremd-Fährte 2 Gegenstände finden und anzeigen (oder apportieren).

Unterordnung
Freifolge, gehen durch Personengruppe (mit zum Teil heftig gestikulierenden Personen), übersteigen von 3 unterschiedlichen ca. 30 - 40 cm hohen Hindernissen, gehen über eine ca. 4.50 m lange, ca. 40 cm breite, mit Kies bestreute Holzbohle, die ca. 40 cm vom Boden absteht, Ablegen unter Ablenkung, Unbefangenheit gegenüber Störgeräuschen (Schüsse u.a.)

  
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